AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen IBD GmbH

 I. Allgemeine Bestimmungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und nicht gegenüber Verbrauchern außer bei Außergeschäftsraumverträgen.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Lieferverträge über der IBD GmbH Produkte sowie Dienstleistungsangebote mit dem Kunden, ohne dass in jedem Einzelfall wieder auf sie hingewiesen werden muss. Für Supportmaßnahmen und Produktlieferungen können im Einzelfall besondere allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen geschlossen werden.
Entgegenstehende oder in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht enthaltene anderslautende Bedingungen des Kunden haben keine Geltung, soweit wir sie nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, selbst wenn wir in Kenntnis derartiger Bedingungen Lieferungen oder Leistungen an den Kunden vorbehaltlos erbringen.
Nebenabreden, Ergänzungen und Sondervereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung samt Unterfertigung.

II. Angebot und Vertragsschluss, Leistungsangaben

Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen oder Aufträge können wir innerhalb von drei Wochen nach Zugang annehmen, sofern nicht eine bestimmte Annahmefrist ausdrücklich vereinbart wurde.
Leistungsangaben sind für uns nur verbindlich, soweit sie sich aus einem noch gültigen Angebot ergeben oder von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Änderungen der Ware oder des Aufbaues, die wir auf Grund Angeben der Produzenten/Vertriebspartner, gesetzlichen Bestimmungen oder konsequenter nutzungsbedingter Entwicklungen für zweckmäßig erachten, können von uns auch nach Vertragsschluss vorgenommen werden. Gleiches gilt für unwesentliche Änderungen in Design, Farbwahl, Abmessungen, Gewicht, Zertifikaten der Ware oder im Aufbau der Warenträger unabhängig vom Standort. (Messe/Geschäftslokalen/ Kongresse oder sonstige Veranstaltungen oder Firmenstandorten)

III. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat die Ware/ den Warenaufbau inkl. oder der einzelnen Elemente gemäß den Produktangaben des Lieferanten, Herstellers oder dem Unternehmen IBD GmbH zu benutzen, zu reinigen, zu Pflegen und auf ihre Funktion und Sicherheit hin zu kontrollieren.
Im Falle einer Beschädigung oder Gefährdung dritter durch die Ware oder der Aufbauten sind vom Kunden unverzüglich die zum Schutz von Personen und Sachen alle notwendigen Maßnahmen zu treffen. Die Ware/ Warenträger/ betroffenen Abteilungen dürfen nicht mehr verwendet werden/ betreten werden, es sei denn, es erfolgt eine Freigabe durch uns.
Der Kunde hat für die Möglichkeit der ungestörten Anlieferung der Warenträger/im Standortbereich sowie im Falle der Montage für deren ungestörte Durchführung Sorge zu tragen. Er stellt insbesondere sicher, dass bei Durchführung der Montage und anschließendem Funktionstest qualifizierte Ansprechpartner anwesend und notwendige Versorgungsanschlüsse vorhanden sind. Wir behalten uns vor, dem Kunden Kosten, die im Zusammenhang mit von ihm verschuldeten, unangemessenen Prozessen, Wartezeiten entstehen, oder sonstige Kosten die anfallen in Rechnung zu stellen.

IV. Preise und Zahlungen

Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Die Preise für Produkte sowie Dienstleistungen verstehen sich in Euro netto. zzgl. Verladung, Verpackung, Versand und Versicherung zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe, bei Exportlieferungen zzgl. Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
Verzögert sich der voraussichtliche Liefertermin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, um mehr als eine Woche, so sind wir zur Preisänderung berechtigt, sofern sich die bei Vertragsschluss geltenden Kostenfaktoren bis zur Lieferung und Leistung geändert haben.
Unsere Rechnungen sind ohne Abzug wie folgt zur Zahlung fällig: binnen 7 Tagen nach Rechnungsstellung.
Bei verspäteten Zahlungen berechnen wir ohne weitere Mahnung Verzugszinsen i. H. v. 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz des Unternehmensrechts. Das Recht weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die ältesten Forderungen, und zwar in der Reihenfolge Kosten, Zinsen, Hauptforderung, angerechnet. Eine Aufrechnung oder Zurückbehalten von Zahlungen ist nur wegen von uns anerkannter, nicht bestrittener oder rechtskräftig festgestellter Rechtsansprüche des Kunden/Vertriebspartners oder Klienten statthaft.
Bestehen nach Annahme von Bestellungen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden/ Vertriebspartner/ Klienten oder werden fällige Rechnungen nicht bezahlt bzw. ein eingeräumtes Zahlungsziel überschritten, sind wir berechtigt, den gesamten Kaufpreis sofort fällig zu stellen und vor Lieferung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Kommt der Kunde innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Aufforderung unserem Verlangen nicht nach oder wird die Schuld nicht beglichen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts sind wir berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz i. H. v. 25 % der Auftragssumme als Entschädigung zu fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Das Recht weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, sowie die Rechte der Gehilfenhaftung werden dadurch nicht berührt.

V. Liefer,- und Leistungszeit, Leistungsverzug, Teillieferung

Unsere Angaben zu Fristen und Terminen sind unverbindlich, sofern nicht in Textform ausdrücklich ein Fix Geschäft oder besondere sonstige verbindliche Liefer- bzw. Leistungstermine vereinbart werden. Derart vereinbarte Liefer- bzw. Leistungstermine beginnen mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Erfüllung der Verpflichtungen/Obliegenheiten des Kunden. Was strikt für die Einhaltung von Lieferfristen maßgeblich ist, dass die Lieferung das Werk/den Standort verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Halten wir einen vereinbarten Liefer- bzw. Leistungstermin nicht ein, tritt Verzug erst nach Ablauf einer vom Kunden in Textform eingeräumten angemessenen Nachfrist von mindestens 2 Monaten ein.
Wir kommen nicht in Verzug, solange der Kunde seinen Mitwirkungspflichten, wie etwa Lieferung von Prüfgegenständen, Unterlagen, Plänen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, oder seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt; in diesem Fall verlängern sich unsere Fristen in entsprechendem Umfang.
Vereinbarte Liefer-/Leistungstermine verlängern sich, auch innerhalb des Verzugs, bei Eintritt höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Krieg, Terrorismus, hoheitlicher Eingriffe,Arbeitskämpfen oder ähnlichen Fällen, die außerhalb unserer Einflusssphäre liegen und nach Vertragsabschluss durch uns unverschuldet eintreten, um die Zeiten, während derer das vorgezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Vor Lieferanten, Zulieferern, Frachtführern oder Subunternehmern eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Kunden baldmöglichst mit. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert oder feststeht, dass sie länger als drei Monate dauern wird, können sowohl der Kunde als auch wir vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
Werden während der Ausführung der vertraglichen Leistung geänderte oder zusätzliche Leistungen ausgeführt, verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen unter Berücksichtigung der Ausführungsdauer solcher Leistungen und Lieferungen entsprechend. Soweit erforderlich, werden wir unseren Kunden hiervon frühzeitig unterrichten.
Wir sind zur Vornahme von Warenlieferungen innerhalb der vereinbarten Lieferfristen berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist.

VI. Gefahrenübergang, Versand, Versicherung

Der Versand der Musterware erfolgt ab unserer Betriebsstätte in Zirl – Österreich. Wir werden dem Kunden die für den Versand erforderlichen Informationen drei Tage vor der geplanten Ausführung mitteilen.
Der Transport geschieht auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe der Lieferung (maßgeblich ist der Beginn des Verladevorgangs) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Der Gefahrenübergang gilt auch dann, wenn wir noch andere Leistungen durch Sondervereinbarung (z. B. Versand oder Versandkosten, Versicherung etc.) übernommen haben.
Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Abholung der Warenträger/ Muster innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Versandbereitschaftstermin, sicherzustellen. Für den Fall, dass dies nicht erfolgt, behalten wir uns vor, dem Kunden die Kosten für die Mehraufwendungen, insbesondere für die übliche Lagerung und Erhaltung der Produkte, auch bei IBD GmbH, und für die in diesem Zusammenhang anfallenden Transportkosten in Rechnung zu stellen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Unterrichtet der Kunde uns nicht rechtzeitig, i.d.R. spätestens eine Woche vor der geplanten Auslieferung, oder nicht hinreichend über das Transportunternehmen, sind wir berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, den Beförderungsvertrag zu den an unserem Standort üblichen Konditionen und auf Kosten und Risiko des Kunden abzuschließen.
Es ist Sache des Kunden, auf seine Kosten die Warenträger oder Produkte ab Gefahrenübergang gegen versicherbare Risiken zu versichern sowie für die Beschaffung und Erledigung etwaiger Export-Import- und Durchführungsgenehmigungen, Lizenzen, Meldepflichten, Zöllen (Erklärungs- und Zahlungspflichten) etc. Sorge zu tragen.

VII. Eigentumsvorbehalt und sonstige Sicherungen

Die Ware (Musterbücher/Bügel) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns gegen den Kunden zum jetzigen Zeitpunkt oder in Zukunft zustehender Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus der Geschäftsbeziehung, unser Eigentum. Das Entsorgen oder Vernichten der Muster ist nicht zulässig und wird mit Schadensersatz in Rechnung gestellt. Es ist dem Klienten untersagt diese Muster oder Warenträger weder an Dritte weiterzugeben noch diese selbst in Rechnung zu stellen, zu vermieten oder zu veräußern.
Der Kunde ist verpflichtetet, die Ware/Warenträger bis zum Eigentumsübergang oder Ende der Mietfrist, pfleglich zu behandeln und auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Kunde tritt seinen Anspruch auf die Versicherungsleistung in Höhe der Kaufpreisforderung bereits jetzt an das Unternehmen IBD GmbH ab. Diese nimmt die Abtretung an.
Der Kunde darf die Ware bis zum Eigentumsübergang nicht weiter Veräußern, verpfänden oder Sicherungen durch Übereignung vornehmen. Bei Pfändung der Ware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter vor Eigentumsübergang muss der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich in Textform benachrichtigen.
Solange eine Forderung zugunsten von uns besteht, sind wir berechtigt, vom Kunden jederzeit Auskunft zu verlangen, welche unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte, Waren, Warenträger noch in seinem Besitz sind und wo sie sich befinden. Wir sind ferner berechtigt, diese zu den üblichen Geschäftszeiten jederzeit zu besichtigen, Aktualisieren oder aus dem Sortiment zu nehmen.
Auf Verlangen des Kunden, geben wir die aufgrund vorstehender Vorschriften begründeten Sicherheiten insoweit frei, als ihr realisierbarer Wert den Wert unserer offenen Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

VIII. Gewährleistung

Wir leisten Gewähr für neue Produkte und neue kundenspezifische Sonderpositionen für die Dauer von einem Jahr, beginnend mit der Ablieferung, im Übrigen für neue Produkte für die Dauer von 24 Monaten, bei gebrauchten Warenträgern für die Dauer von drei Monaten. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, sofern das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt.
Unsere Gewährleistung beschränkt sich auf Konstruktions-, Herstellungs- und Materialfehler unter Ausschluss der Gewährleistung für Verschleiß wie insbesondere, Webfehler, falsche Zertifikat wahl des Kunden , Materialbruch bei Warenträgern, Lackschäden, alle Teile der Schaufensterpuppen und andere besonders vom Verschleiß betroffene Teile.
Sachmängelrechte können nur entstehen, wenn die Warenträger bei Übergabe einen Sachmangel aufweisen und dieser sofort gemeldet bzw mit dem Unternehmen IBD GmbH in Absprache bekannt gegeben werden. Keine Sachmängelrechte entstehen bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhaft oder nachlässiger Behandlung oder Handhabung, mangelhafter Wartung, Missachtung der Vorgaben in der Bedienungsanleitung oder der Herstellerangaben, ungeeigneten Betriebsmitteln, Austausch der Werkstoffe, bei Nichtbeachtung der ausschließlichen Verwendung von Originalteilen, mangelhaften Raumumständen, ungeeignetem Baugrund, chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.
Der Kunde hat Mängel jeglicher Art an der Dienstleistung oder dem Warenträger/ des Produktes – mit Ausnahme von versteckten Mängeln – unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach der Anlieferung in Textform zu rügen, ansonsten gelten die, vorbehaltlich nachfolgender Regelung zu versteckten Mängeln, als genehmigt. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens innerhalb von 3 Tagen, in Textform zu rügen, ansonsten gelten die Aufbauten/ Warenträger und Produkte hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt. Verhandlungen über eine Beanstandung stellen keinen Verzicht auf den Einwand der verspäteten, ungenügenden oder unbegründeten Mängelrüge dar. HaRÄG / UGB bleibt unberührt.
Bei rechtzeitiger begründeter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl entweder die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Nachlieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Der Kunde hat uns hinreichend Zeit und Gelegenheit zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen einzuräumen. Andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhaften Teile zurückzugeben. In dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, über die wir sofort zu verständigen sind, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch uns beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Sind wir zur Nachbesserung Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nachbesserung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde, sofern weitere Nacherfüllungs versuche für ihn unzumutbar sind, nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Preis zu mindern. Die Nachbesserung gilt frühestens nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. Wegen eines nur unerheblichen Mangels kann der Kunde nur mit unserer Zustimmung vom Vertrag zurücktreten.
Wir können die Fehleranalyse und Mängelbeseitigung nach eigener Wahl vor Ort oder – sofern die Art des in Frage stehenden Mangels dem nicht entgegensteht – in unseren Geschäftsräumen oder derjenigen von Subunternehmern durchführen, insbesondere auch mittels Nutzung einer vorhandenen Ferndiagnose- und Fern wartungs-Einrichtung oder Support durch telefonischer oder Digitaler Auskunft.
Nachbesserung oder Ersatzlieferung begründen weder eigenständige neue Gewährleistungsansprüche noch wird hierdurch eine eigenständige neue Verjährungsfrist oder sonstige Ansprüche in Gang gesetzt.
Ergibt die Prüfung einer Mängelrüge, dass ein Mangel nicht vorliegt bzw. der Kunde für den Mangel verantwortlich ist, sind wir berechtigt, die durch die Überprüfung und ggf. Beseitigung entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Für Schäden wegen Mangelhaftigkeit der Dienstleitungen oder Produkte/ Warenträger bzw. für Mangel/Folgeschäden einschließlich Nutzungsausfall haften wir nur in den in Ziff. IX. genannten Grenzen.

IX. Haftung

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

X. Geheimhaltung, Geistiges Eigentum

Unser Know-how in Form von Plänen, Unterlagen, mündlichen Empfehlungen, Dokumenten, Kostenvoranschlägen, Rechnungen und Vorgehensweisen sowie alle unsere sonstigen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse einschließlich des Inhalts des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden hat der Kunde streng vertraulich zu behandeln. Der Kunde wird alle angemessenen und notwendigen Vorkehrungen treffen, um die vorgenannten Informationen vor unerlaubtem Zugriff, unerlaubter Bekanntgabe, Vervielfältigung, Weitergabe und sonstiger unberechtigter Nutzung zu schützen. Die in diesem Artikel genannten Verpflichtungen gelten auch über die Beendigung dieses Vertrages hinaus.
Wir behalten uns sämtliche geistigen Schutzrechte in Bezug auf die Aufbauten/Dienstleistungen/Waren/

Unternehmensgegenstände oder Produkte vor. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Warenträger oder der Aufbau auf Wunsch des Käufers in Abweichung zu unseren Vorgaben/ Ausführung Sonderausführungen aufweist.

XI. Schlussbestimmungen

Für alle Rechtsbestimmungen zwischen uns und dem Kunden/Vertriebspartner und oder Klienten gilt ausschließlich Österreichisches Recht unter Ausschluss der Anwendung der Vorschriften über den internationalen Warenverkauf (VIAC, UN-Kaufrecht).
Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsbeteiligten aus Geschäften jeder Art ist Zirl. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Regelungszielen am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertrags Lücken.
Schriftformerfordernis.